Elternarbeit

Maß, Umfang und Intensität der Elternarbeit wird im Rahmen der Hilfeplanung mit den zuständigen Entsendestellen abgestimmt und unter Berücksichtigung der individuellen Verfassung und der Bedürfnisse des Kindes und Jugendlichen installiert.
Die pädagogischen Mitarbeiter der Einrichtung

  1. begleiten das Kind/den Jugendlichen kontinuierlich bei der Auseinandersetzung mit seiner Herkunftsfamilie,
  2. unterstützen die Kinder/Jugendlichen bei Telefon- und Briefkontakten,
  3. begleiten Besuche der Herkunftseltern in der Einrichtung bzw. Besuche des Kindes/Jugendlichen in der Herkunftsfamilie,
  4. bereiten selbständige Besuche des Kindes/Jugendlichen in der Herkunftsfamilie vor und nach.

Bei Bedarf wird durch die Träger der Einrichtung eine Elternarbeit angeboten, die beratenden, vermittelnden oder klärenden Charakter haben kann.

Spezielle Inhalte können sein:

  1. Bearbeitung der Trennungssituation nach Unterbringung des Kindes
  2. Erarbeitung einvernehmlicher Kontakt- und Besuchsregelungen
  3. Klärung der Unterbringungsperspektive
  4. Beratung zur Konfliktlösung zwischen Eltern und Kind/Jugendlichen
  5. Entwicklung neuer Handlungsmöglichkeiten für Eltern im erzieherischen Alltag
  6. Anbahnung und Vorbereitung von Rückführung eines Kindes
  7. Bearbeitung von Konflikten zwischen Herkunftsfamilie und Kinderheim